Öffentliche Glücksspiele für Hartz-IV-Empfänger verboten !

Gestern kam es laufend in den Nachrichten und es handelt sich um keinen Scherz ! Öffentliche Glücksspiele für Hartz-IV-Empfänger sind nun verboten !
Unglaublich aber wahr !
So ist es nun verboten, Lottoscheine an Bezieher von Hartz IV zu verkaufen.

Zur Entscheidung des Gerichtes : es sollen keine Lose an Personen verkauft werden, die “Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind.”

Es drohen Strafen von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft.

Stellt sich allerdings noch die Frage : Wie soll dieser Entschluß durchgesetzt werden ? Sieht man jemanden an, dass er Hartz VI Empfänger ist ?
Man muss nun noch abwarten, wie im Hauptsacheverfahren entschieden wird. Es bleibt also spannend.

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Eine Antwort to “Öffentliche Glücksspiele für Hartz-IV-Empfänger verboten !”

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