Brisantes Urteil zum Thema Pokersteuern
Pokergewinne unterliegen in Deutschland der Umsatzsteuer, zu diesem Schluß kommt nun das Finanzgericht in Münster. Und nun kann ein professioneller Pokerspieler mit seinen Gewinnen der Umsatzsteuer unterliegen.
Doch beginnen wir am Anfang :
Jens Vörtmann ist ein Pokerspieler. Und über mehrere Jahre hinweg gab es seine Pokergewinne bei der Steuererklärung nicht an. Daraufhin wurden seine Umsätze vom Finanzamt geschätzt und mit dem üblichen Satz von 19% belegt. So setzte das Finanzamt für 2006 Umsätze von 26.460 Euro und für 2007 von 61.000 Euro an.
Die Sache ging vor Gericht. Das Finanzgericht gab nun dem Finanzamt recht, da Vörtmann professionell Poker spielte und deswegen als Unternehmer zu betrachten sei (Az. 15 K 798/11 U).
Und dieses Urteil könnte wahrlich interessant werden. Der Kläger muss laut diesem Urteil auf Pokergewinne Umsatzsteuer zahlen. Es könnte also für alle Pokerspieler ernst werden.
Das Gericht hat jedoch eine Überprüfung durch den Bundesfinanzhof zugelassen. Noch scheint also nicht alles verloren. Nun bleibt abzuwarten was hier passieren wird.